Die Gewährleistung beträgt zwei (2) Jahre ab Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden. Für Handelsprodukte gelten die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller und Zulieferer, welche in der Auftragsbestätigung vermerkt werden. Danach sind sämtliche Gewährleistungsrechte verwirkt.
Der Kunde hat das Produkt bei Erhalt sofort auf offene Mängel zu prüfen. Stellt der Kunde einen offenen Mangel bzw. später einen verdeckten Mangel fest, so hat er innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels Bieri Tenta AG schriftlich über den Mangel zu informieren. Der festgestellte Mangel ist soweit möglich zu umschreiben.
Das mangelhafte Produkt kann unter Beilage der Rechnungskopie und mit der korrekten Absenderadresse versehen auf Kosten und Gefahr des Kunden per Post an Bieri Tenta AG zugestellt werden. Alternativ kann es direkt bei einer Pick up-Stelle der Bieri Tenta AG abgegeben werden. Die Annahme des Produkts durch Bieri Tenta AG bedeutet nicht, dass der Mangel anerkannt worden ist. Die Überprüfung des geltend gemachten Mangels erfolgt durch die entsprechende Abteilung von Bieri Tenta AG. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
Bieri Tenta AG kann ihrer Verpflichtung bei Vorliegen eines mangelhaften Produkts nach eigener Wahl mit einer Reparatur, dem Ersatz oder einem dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass nachkommen. Alles unter Vorbehalt der rechtzeitigen Mängelrüge. Wandelung, Minderung und Schadenersatz und dergleichen seitens des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsrechte fallen insbesondere dahin, wenn der Kunde oder ein Dritter die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vornimmt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder bei falscher Montage. Dasselbe gilt für Mängel, die auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte, Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Produkten zurückzuführen sind. Unwesentliche Abweichungen von den Produktangaben z.B. in Farbe, Design, Materialqualität oder Grösse lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Eine Gewährleistung für normale Abnutzung, für Verbrauchsmaterial, für Zubehör etc. ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche des Kunden dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Bieri Tenta AG nicht an einen Dritten abgetreten werden.
Sämtliche Kosten für die Behebung von Mängeln an den Produkten, die nicht der Gewährleistung unterstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen, behält sich Bieri Tenta AG vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versand-, Transportkosten und dergleichen dem Kunden in Rechnung zu stellen.